Skip to content Skip to footer

Abmeldeformular

Das Abmeldewesen ist in der Bevölkerungsschutz-Verordnung BSV unter Absatz 12 geregelt. Planbare Abwesenheiten sind bis spätestens 7 Tage vor der Übung zu entschuldigen. Nicht planbare Abwesenheiten bis spätestens 3 Tage nach der Übung.

Als Gründe werden akzeptiert:

  • Unfall und Krankheit

  • schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie

  • Schwangerschaft

  • Militärdienst, Zivilschutz und Zivildienst

  • Ortsabwesenheit, die durch Entscheide Dritter bedingt sind

  • Ferienabwesenheit

  • Andere wichtige Gründe (das Kommando entscheidet über die Zulässigkeit)

Wer an einer Übung nicht teilnehmen kann, holt diese im Fachbereich nach.