Abmeldeformular
Das Abmeldewesen ist in der Bevölkerungsschutz-Verordnung BSV unter Absatz 12 geregelt. Planbare Abwesenheiten sind bis spätestens 7 Tage vor der Übung zu entschuldigen. Nicht planbare Abwesenheiten bis spätestens 3 Tage nach der Übung.
Als Gründe werden akzeptiert:
Unfall und Krankheit
schwere Erkrankung oder Todesfall in der Familie
Schwangerschaft
Militärdienst, Zivilschutz und Zivildienst
Ortsabwesenheit, die durch Entscheide Dritter bedingt sind
Ferienabwesenheit
Andere wichtige Gründe (das Kommando entscheidet über die Zulässigkeit)
Wer an einer Übung nicht teilnehmen kann, holt diese im Fachbereich nach.