Feuerverbot im Wald und Waldesnähe
Wegen der grossen Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4) gilt neu auch in den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland und Emmental ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).
Es gelten aufgrund der grossen Waldbrandgefahr folgende Regeln:
- Kein Feuer im Wald oder in Waldesnähe (innerhalb von 50 Metern) entzünden.
- Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf.
- Zündquellen wie Grillfeuer, Lagerfeuer oder Einweggrills dürfen im Wald und in Waldesnähe nicht verwendet werden.
- Verdächtigen Rauch oder einen Waldbrand sofort über die Notrufnummer 118 melden.
Empfohlene Vorsichtsmassnahmen:
- Unkraut nicht mit einer offenen Flamme oder einem Gasbrenner entfernen.
- Zigaretten nie achtlos wegwerfen. Immer vollständig löschen und richtig entsorgen.
Verzichten sie aktuell grundsätzlich auf Feuer.

