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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Feuerverbot im Wald und Waldesnähe

Wegen der grossen Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 4) gilt neu auch in den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland und Emmental ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter).

Es gelten aufgrund der grossen Waldbrandgefahr folgende Regeln:

  • Kein Feuer im Wald oder in Waldesnähe (innerhalb von 50 Metern) entzünden. 
  • Das Feuerverbot gilt bis auf Widerruf.
  • Zündquellen wie Grillfeuer, Lagerfeuer oder Einweggrills dürfen im Wald und in Waldesnähe nicht verwendet werden.
  • Verdächtigen Rauch oder einen Waldbrand sofort über die Notrufnummer 118 melden.

Empfohlene Vorsichtsmassnahmen:

  • Unkraut nicht mit einer offenen Flamme oder einem Gasbrenner entfernen.
  • Zigaretten nie achtlos wegwerfen. Immer vollständig löschen und richtig entsorgen.

Verzichten sie aktuell grundsätzlich auf Feuer.